Unterstützung für deine Zukunft
Die Kurt-Schüle-Stiftung möchte jungen Menschen aus der Region Schaffhausen den Weg zu einer fundierten Ausbildung ebnen. Wenn finanzielle Engpässe deine Pläne erschweren, unterstützen wir dich gerne.
Unterstützt werden:
Wir unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 13–29 Jahren in folgenden Bereichen:
- Ausbildungen mit eidgenössisch anerkanntem Abschluss
- Berufsvorbereitungsjahre, Vorlehren und Brückenangebote
- Berufseignungstests
- Lerncoaching, Nachhilfe– und Stützunterricht
- Schulmaterial
- Lager im Rahmen der Ausbildung
- Abschlussreisen
- Sprachaufenthalte im Rahmen der Ausbildung
- Fahrprüfung, sofern im Rahmen der Ausbildung bzw. der Ausübung des Berufes vorausgesetzt
Die Stiftung entrichtet ergänzend (subsidiär) zu staatlichen oder anderen privaten Leistungen Beiträge im Rahmen des Stiftungszwecks.


Wer kann ein Gesuch einreichen?
- Jugendliche im Alter zwischen 13 bis 29 Jahren
- Du wohnst im Kanton Schaffhausen oder dein Ausbildungs-, Lehr- oder Studienort ist im Kanton Schaffhausen
- Dir stehen eingeschränkte finanzielle Mittel zur Verfügung
Ob du eine neue Ausbildung beginnen oder eine laufende fortsetzen möchtest – wir prüfen jeden Antrag individuell. Entscheidend sind deine persönliche Situation und dein Engagement für die angestrebte Qualifikation.
Beurteilungskriterien
- Finanzielle Situation
- Schulische/berufliche Leistungen
- Motivation und Zukunftsperspektiven
Unser Stiftungsrat bewertet die eingereichten Unterlagen sorgfältig nach diesen Kriterien.
So reichst du dein Gesuch ein
- Wir benötigen folgende Unterlagen von Dir:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Kopien der letzten Zeugnisse/Arbeitszeugnisse
- Darlegung der finanziellen Situation
- Einkommensnachweis der Gesuchsstellenden und/oder deren Eltern
- Liste sämtlicher bereits erfolgter oder geplanter Beitragsgesuche an staatliche oder private Stellen und Institutionen
- Sende alle Unterlagen per E-Mail an .
Wir melden uns innerhalb von 4 Wochen mit einer Rückmeldung bei dir. Für Rückfragen stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Hinweis: Werden im Gesuch falsche Angaben gemacht oder wird die unterstützte Massnahme verschuldet oder unverschuldet vorzeitig abgebrochen bzw. nicht beendet, muss der bezogene Unterstützungsbeitrag ganz oder anteilsmässig rückerstattet werden.